Elektronische Kassensysteme: Weitere Übergangsregelung
Nach den gesetzlichen Vorgaben sind elektronische Kassensysteme spätestens seit dem 1.1.2020 durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen. Diese Sicherheitseinrichtung muss besonderen Anforderungen genügen und wird vom Kassensystemhersteller bereitgestellt. Die Finanzverwaltung beanstandet es aber wegen der erst sehr späten Verfügbarkeit der notwendigen Software nicht, dass grundsätzlich bis zum 30.9.2020 die Kassen noch nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung geschützt sind.