Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Grundsteuerreform für verfassungskonform, soweit es sich um das sog. Bundesmodell handelt, das in allen Bundesländern außer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen gilt.
Kategorie: Termine und Aktuelles
Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert
Ebenfalls beschlossen wurde die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge. Sie wurde um fünf Jahre verlängert und gilt nun für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden (bisher: 31.12.2025). So profitieren auch ab 2026 neu zugelassene Elektrofahrzeuge von der Steuerbefreiung.
Aktivrente beschlossen
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem sog. Aktivrentengesetz zugestimmt. Das Aktivrentengesetz wurde ebenfalls verkündet, sodass es zum 1.1.2026 in Kraft getreten ist.
Steueränderungsgesetz 2025 verkündet
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, sodass die im 3. Beitrag der Mandanten-Information 6/2025 genannten Regelungen, wie beispielsweise die Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie, die Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 ct ab dem ersten Entfernungskilometer sowie diverse Regelungen im Gemeinnützigkeitsbereich am 1.1.2026 in Kraft getreten sind.
Ermäßigter Steuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zur (Wieder-) Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie geäußert.
Sachbezugswerte 2026
Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft für das Jahr 2026 wurden angepasst. Angelehnt an die maßgebende Verbraucherpreisentwicklung ergeben sich folgende Werte:
Steuerbefreiung für das Aufladen eines Elektro- bzw. Hybrid-Kfz im Betrieb
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zur Steuerbefreiung für das vom Arbeitgeber gewährte elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers geäußert. Der Schwerpunkt des aktuellen BMF-Schreibens betrifft die steuerliche Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten und ihre Erstattung durch den Arbeitgeber.
Keine Tarifermäßigung für Corona-Hilfen im Jahr des Einnahmeausfalls
Ein Unternehmer, der im Jahr 2020 Corona-Hilfen für Einnahmeausfälle des Jahres 2020 gewinnerhöhend erfasst hat, erhält keine Tarifermäßigung für die Corona-Hilfen. Für eine Tarifermäßigung fehlt es an der erforderlichen Zusammenballung von Einkünften im Jahr 2020.
Steuernews KOMPAKT März – Apri 2026
- Keine Tarifermäßigung für Corona-Hilfen im Jahr des Einnahmeausfalls
- Steuerbefreiung für das Aufladen eines Elektro- bzw. Hybrid-Kfz im Betrieb
- Sachbezugswerte 2026
- Ermäßigter Steuersatz in der Gastronomie
- Steueränderungsgesetz 2025 verkündet
- Aktivrente beschlossen
- Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert
- Grundsteuerreform laut Bundesfinanzhof verfassungsgemäß
Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung einer Ferienwohnung
Eine Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung kann angenommen werden, wenn die Ferienwohnung ausschließlich an Feriengäste vermietet bzw. für die Vermietung an Feriengäste bereitgehalten wird und wenn die Vermietungszeit für die Ferienwohnung die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen nicht erheblich unterschreitet. Eine Unterschreitung von 25 % ist nicht erheblich. Bei der Überprüfung der 25 %-Grenze ist auf einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren abzustellen.