Eine Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung kann angenommen werden, wenn die Ferienwohnung ausschließlich an Feriengäste vermietet bzw. für die Vermietung an Feriengäste bereitgehalten wird und wenn die Vermietungszeit für die Ferienwohnung die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen nicht erheblich unterschreitet. Eine Unterschreitung von 25 % ist nicht erheblich. Bei der Überprüfung der 25 %-Grenze ist auf einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren abzustellen.
Kategorie: Termine und Aktuelles
Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines vermieteten Einfamilienhauses
Die Sonderabschreibung für vermietete Neubauten wird nicht gewährt, wenn ein vermietetes Einfamilienhaus abgerissen und ein neues Einfamilienhaus errichtet wird, welches ebenfalls vermietet wird. Die Regelung über die Sonderabschreibung setzt nämlich voraus, dass der Bestand an Wohnungen auf dem Grundstück vermehrt wird. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden und damit ein Urteil der ersten Instanz höchstrichterlich bestätigt.
Rechengrößen der Sozialversicherung 2026
Die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung wurden beschlossen. Damit gelten im Jahr 2026 folgende Werte:
Arbeitslohn bei Teilnahme am „Firmenfitness-Programm“
Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD) hat sich in einer sog. Kurzinformation zur lohnsteuerlichen Behandlung der Teilnahme des Arbeitnehmers an einem „Firmenfitness-Programm“ des Arbeitgebers geäußert.
Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt ab dem 1.1.2026 13,90 € brutto/Stunde (vormals 12,82 € brutto/Stunde). Mit der Erhöhung hat die Bundesregierung eine entsprechende Empfehlung der sog. Mindestlohnkommission umgesetzt. Damit verbunden ist auch eine Erhöhung der Minijob-Grenze von 556 €/Monat auf 603 €/Monat. Die Jahresverdienstgrenze liegt bei 7.236 €.
Rechtswidrigkeit einer Hinzuschätzung aufgrund der sog. Richtsatzsammlung
Ist die Kassenbuchführung in einem bargeldintensiven Betrieb – wie z. B. einer Diskothek – fehlerhaft, ist das Finanzamt dem Grunde nach zu einer Hinzuschätzung berechtigt. Die Schätzung darf jedoch nicht ohne Weiteres auf die sog. Richtsatzsammlung der Finanzverwaltung gestützt werden, weil die Richtsatzsammlung Mängel aufweist. Vorrangig ist vielmehr eine Schätzung aufgrund eines inneren Betriebsvergleichs, d. h. aufgrund einer Nachkalkulation.
Steuernews KOMPAKT Januar- Februar 2026
- Rechtswidrigkeit einer Hinzuschätzung aufgrund der sog. Richtsatzsammlung
- Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze
- Arbeitslohn bei Teilnahme am „Firmenfitness-Programm“
- Rechengrößen der Sozialversicherung 2026
- Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung einer Ferienwohnung
- Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines vermieteten Einfamilienhauses
Warnung vor gefälschten E-Mails
Aktuell sind E-Mails im Umlauf, mit denen Betrüger an persönliche Informationen von Steuerzahlern gelangen wollen. Die Empfänger erhalten von einer falschen E-Mail-Adresse, die vermeintlich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammt, die Aufforderung, ihre Steuer-Identifikationsnummer unter einem Link einzugeben. Zudem wird auf eine mögliche Rückzahlung hingewiesen.
Schaden aufgrund von Trickbetrug keine außergewöhnliche Belastung
Ein Steuerpflichtiger kann den Schaden, der ihm durch einen Trickbetrug entstanden ist, nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Es handelt sich dabei nicht um einen außergewöhnlichen Schaden, sondern um die Verwirklichung eines allgemeinen Lebensrisikos. Außerdem ist die Zahlung an einen Trickbetrüger, der eine vermeintliche Kautionszahlung erschleicht, nicht zwangsläufig.
Solidaritätszuschlag Allgemeinverfügung der Finanzverwaltung
Die obersten Finanzbehörden der Länder weisen in einer Allgemeinverfügung alle noch anhängigen Einsprüche gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für Veranlagungszeiträume vor 2020 zurück, soweit in den Einsprüchen die Verfassungswidrigkeit des Soli geltend gemacht wird.