Steuernews Kompakt

Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt ab dem 1.1.2026 13,90 € brutto/Stunde (vormals 12,82 € brutto/Stunde). Mit der Erhöhung hat die Bundesregierung eine entsprechende Empfehlung der sog. Mindestlohnkommission umgesetzt. Damit verbunden ist auch eine Erhöhung der Minijob-Grenze von 556 €/Monat auf 603 €/Monat. Die Jahresverdienstgrenze liegt bei 7.236 €.

Rechtswidrigkeit einer Hinzuschätzung aufgrund der sog. Richtsatzsammlung

Ist die Kassenbuchführung in einem bargeldintensiven Betrieb – wie z. B. einer Diskothek – fehlerhaft, ist das Finanzamt dem Grunde nach zu einer Hinzuschätzung berechtigt. Die Schätzung darf jedoch nicht ohne Weiteres auf die sog. Richtsatzsammlung der Finanzverwaltung gestützt werden, weil die Richtsatzsammlung Mängel aufweist. Vorrangig ist vielmehr eine Schätzung aufgrund eines inneren Betriebsvergleichs, d. h. aufgrund einer Nachkalkulation.

Warnung vor gefälschten E-Mails

Aktuell sind E-Mails im Umlauf, mit denen Betrüger an persönliche Informationen von Steuerzahlern gelangen wollen. Die Empfänger erhalten von einer falschen E-Mail-Adresse, die vermeintlich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammt, die Aufforderung, ihre Steuer-Identifikationsnummer unter einem Link einzugeben. Zudem wird auf eine mögliche Rückzahlung hingewiesen.

Schaden aufgrund von Trickbetrug keine außergewöhnliche Belastung

Ein Steuerpflichtiger kann den Schaden, der ihm durch einen Trickbetrug entstanden ist, nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Es handelt sich dabei nicht um einen außergewöhnlichen Schaden, sondern um die Verwirklichung eines allgemeinen Lebensrisikos. Außerdem ist die Zahlung an einen Trickbetrüger, der eine vermeintliche Kautionszahlung erschleicht, nicht zwangsläufig.

Rückwirkende Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen verfassungsgemäß

Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) hält die zum 1.1.2022 rückwirkend erfolgte Steuerbefreiung für Gewinne aus dem Betrieb kleinerer Photovoltaikanlagen für verfassungsgemäß. Nach Auffassung des Gerichts ist es verfassungsrechtlich unbeachtlich, dass die Rückwirkung der Steuerbefreiung die Geltendmachung von Verlusten aus dem Betrieb kleinerer Photovoltaikanlagen für das Jahr 2022 verhindert.

Doppelte Haushaltsführung bei einem Ein-Personen-Haushalt

Führt der Steuerpflichtige einen Ein-Personen-Haushalt im Obergeschoss des Wohnhauses seiner Eltern, ist es für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung nicht erforderlich, dass er sich an den Lebensführungskosten des elterlichen Haushalts beteiligt. Eine finanzielle Beteiligung an den Lebensführungskosten wird nur dann verlangt, wenn der Steuerpflichtige seinen Lebensmittelpunkt in einem Mehrpersonenhaushalt hat, weil er z. B. in den elterlichen Haushalt eingegliedert ist.